Navigation überspringen
id="trbo-above-first-editorial"

Qualität und Sicherheit bei Ravensburger

Das blaue Dreieck ist ein Gütezeichen und eine geschätzte Marke mit hohem Bekanntheitsgrad, vor allem in Deutschland. Dahinter steht ein Familienunternehmen, das sich Werten verpflichtet fühlt, die heute immer wichtiger werden. Spiele, Bücher und Beschäftigungsangebote von Ravensburger bieten Spaß und Sinn, bilden Herz und Geist. Sie vermitteln damit Werte, die unsere Gesellschaft braucht: Freude, Bildung und Gemeinsamkeit.

Ravensburger bietet hohe inhaltliche Qualität. Unsere Produkte schöpfen aus gewachsener Erfahrung und aktuellen Erkenntnissen, aus Können und Wissen. Ravensburger bietet hohe materielle Qualität: Sorgfalt und Hingabe bestimmen Entwicklung und Herstellung unserer Produkte, die zudem nach strengen Qualitäts- und Sicherheitskriterien kontrolliert werden. Und: Ravensburger übernimmt Verantwortung auch über die Produkte hinaus.

Hier möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in unsere Maßnahmen geben, die kontinuierlich die Prüfung und Sicherstellung der Ravensburger Qualität gewährleisten.
id="trbo-below-fragment-0"

Die Eigenfertigung von Ravensburger Puzzles begeistert durch Manufaktur-Qualität

id="trbo-below-fragment-1"

Materielle Qualität

Eigene Fertigung sichert Qualität
Bestandteil der Markenphilosophie des Hauses Ravensburger ist die Herstellung und der Vertrieb von qualitativ hochwertigen Spielwaren. Dies wird unter anderem sichergestellt durch einen hohen Anteil an Eigenfertigung. Ravensburger gehört zu den wenigen deutschen Spielwarenherstellern, die noch fast ausschließlich selbst produzieren. Ca. 90 % der von Ravensburger vertriebenen Produkte werden in eigenen Werken in Deutschland und Tschechien hergestellt. Etwa 10 % der Produkte, die Ravensburger als Papier- und Pappe-spezialisiertes Unternehmen nicht selbst herstellen kann, werden aus Fernost bezogen.

Bei den in China gefertigten Produkten handelt es sich um handarbeitsintensive Produkte, die in Europa mit zu hohen Fertigungskosten verbunden und nicht zu einem vertretbaren Preis anzubieten wären. Systematisch führen wir Kontrollen durch, um unseren Sicherheits- und Qualitätsanspruch im gesamten Fertigungsprozess gewährleisten zu können: während der Produktion, vor der Verschiffung nach Deutschland und beim Eingang der Waren nach Ravensburg.

Wareneingangskontrolle
Fertigartikel werden durch unser Qualitätswesen im Wareneingang auf die Einhaltung der Qualitäts- wie auch der Produktsicherheitsvorgaben überprüft. Hierbei werden nach dem international anerkannten Standard DIN ISO 2859 Stichproben zur Überprüfung der Vorgaben gezogen und die gezogenen Produkte nach den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben auf Einhaltung sämtlicher Vorschriften überprüft. Dieser Ablauf gilt zwar für alle Produkte, jedoch spielt er speziell bei Kleinkinderprodukten eine besonders wichtige Rolle. Diese werden erst nach intensiver Untersuchung für den Verkauf freigegeben.

Verantwortliche Produktion, faires Miteinander
Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen wir uns um größtmögliche Sicherheit in Fertigung und Logistik und garantieren so auch soziale Arbeitsstandards. Konsequent achten wir auch in der Fremdfertigung auf faire Arbeitsbedingungen. Dafür hat sich Ravensburger schon vor Jahren der Aktion „Fair spielt“ angeschlossen. Von unseren Partnerunternehmen verlangen wir die Zertifizierung nach dem ICTI-Kodex des Weltverbands der Spielzeugindustrie. Dieser umfasst unter anderem die Einhaltung von gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften, das Verbot von Kinderarbeit sowie Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards.

ICTI (International Council of Toy Industries) Standard
ICTI ist die Internationale Dachorganisation von Spielwarenverbänden, die unter anderem globale Standards für ethisch vertretbare,
nicht gesundheitsgefährdende und sichere Arbeitsverhältnisse in der Spielwarenindustrie entwickelt hat. Diese Standards sind im ICTI Code, einem Verhaltenscodex für Unternehmen, zusammengefasst.

Das Ziel dieses Kodexes ist es, dem Verbraucher zu garantieren, dass Spielwaren in einer sicheren und menschenwürdigen Umgebung produziert werden.
Zulieferer, die sich nach diesem Kodex zertifizieren lassen wollen, müssen insbesondere nachweisen, dass

  • die gesetzlichen Regelungen für Löhne, Arbeitszeiten und Überstunden eingehalten werden;
  • keine Kinder- oder Zwangsarbeit geleistet wird;
  • eine nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsumgebung mit sanitären Einrichtungen vorhanden ist;
  • Fluchtwege für den Notfall eingerichtet sind;
  • gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsvorkehrungen an den Maschinen gewährleistet sind.
Weitere Informationen über den ICTI Standard erhalten Sie unter www.toy-icti.org.

Alle unsere Lieferanten haben erfolgreich den mehrtägigen ICTI-Auditprozess, in dem die Fertigungsstätten, Mitarbeiter und Manager durch unabhängige Institute überprüft werden, durchlaufen und bestanden.

Der Auditprozess muss jährlich wiederholt werden, damit das Zertifikat nicht verfällt. Zusätzlich zu der Zertifizierung durch unabhängige Institute überprüft Ravensburger mit seiner eigenen Organisation in Hongkong und China permanent die Arbeitsbedingungen der chinesischen Zulieferer.

Natürlich überzeugen auch wir uns persönlich von den Arbeitsbedingungen vor Ort.

Sicherheit durch zentrales Qualitätsmanagement

Ravensburger prüft strenger als der Gesetzgeber
Qualitätsbewusstsein ist ein gelebtes Stück Ravensburger Unternehmenskultur. Entwicklung, Herstellung und Verarbeitung der Ravensburger Produkte werden nach intern definierten Prüfanforderungen in aufwändigen Prozessen zur Qualitätssicherung geprüft. In vielen Bereichen liegen wir hierbei über den EU-Normen, beispielsweise bei kritischen Inhaltsstoffen. Dies gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Herstellung von Produkten insbesondere für Kleinkinder. Aus diesem Grund setzt Ravensburger höhere Prüfungsanforderungen an, um auch im Serienprozess sicher zu stellen, dass die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet ist. Die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgearbeiteten gesetzlichen Prüfungsanforderungen werden durch diese Vorgehensweise stetsl eingehalten. Schwankungen während des Produktionsprozesses werden durch unsere erhöhten Anforderungen ausgeglichen, sodass Ravensburger die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Einhaltung unserer besonderen Anforderungen ist mit einem aufwendigeren und kostenintensiveren Entwicklungsprozess verbunden, den wir im Sinne unserer Kunden bewusst in Kauf nehmen.

Physikalische Prüfverfahren

Sicherheit ist oberstes Gebot gerade bei Produkten für Kleinkinder. Weil sie Bücher in den Mund nehmen, werden alle eingesetzten Materialien nach der EU-Spielzeugrichtlinie und der dazugehörigen EN 71 - Normenreihe getestet. Diese beinhalten neben diversen chemischen auch mechanische Prüfanforderungen.

Zu den Prüfverfahren, die hierbei eingesetzt werden, zählen:
  • Prüfung des Schlundmaßes: Mit dem so genannten Schlundmaß wird geprüft, wie klein ein Teil sein darf, damit es nicht verschluckt werden kann. Unser Grenzwert liegt 7 % über der gesetzlichen Vorgabe
  • Zugprüfung: Damit Kinder keine Teile von Spielzeugen oder Büchern lösen und verschlucken können, führen wir eine Zugprüfung durch, die 10 % über der gesetzlichen Vorgabe liegt.
  • Bruchsicherheitstest: auch hier liegen wir 15 % über der gesetzlichen Norm.

Zentrales Qualitätsmanagement, gesetzliche Anforderungen / Standards
Unsere Qualitätssicherung und Qualitätsstandards werden laufend weiterentwickelt und aktuellen Anforderungen angepasst. Dies geschieht durch unser zentrales Qualitätsmanagement in Ravensburg. Es überwacht die Produktentwicklung, die Produktion und Auslieferung von Waren. Sämtliche neue Produkte werden auf Basis aktueller Prüfanforderungen in Zusammenarbeit mit anerkannten, externen Spezialisten entwickelt und hergestellt und somit die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards gewährleistet. Der Schutz der Verbraucher vor krebserregenden Stoffen wie PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Phthalaten (PVC-Weichmacher) hat für Ravensburger oberste Priorität - durch unsere strengen chemischen Prüfverfahren, garantieren wir die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Chemische Prüfverfahren

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Stoffen obliegt seit Inkrafttreten der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ am 1. Juni 2007 allen Akteuren in der Lieferkette. REACH betrifft Hersteller, Importeure, Händler und die sogenannten nachgeschalteten Anwender. Auch nicht-EU Hersteller müssen sich mit REACH auseinandersetzen, wenn sie zukünftig innerhalb der EU vermarkten wollen. So dürfen Stoffe als solche, Stoffe in Zubereitungen oder bestimmte Stoffe in Erzeugnissen nur dann in der Europäischen Union vermarktet werden, wenn sie bei der zuständigen Chemikalien-Agentur ECHA in Helsinki über die zentrale Datenbank registriert wurden.

Die wesentlichen Vorgaben von REACH:
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z. B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt,
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • verbietet oder beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe,
  • führt ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe ein,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • errichtet auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte,
  • wird seine Wirkung über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30000 Stoffe müssen über einen Zeitraum von 11 Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonderes gefährlich bekannt sind.
Ravensburger ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne von REACH „nachgeschalteter Anwender“. Als nachgeschalteter Anwender unterliegt Ravensburger grundsätzlich keinerlei Registrierungspflicht nach REACH. Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.

Im eigenen Interesse und für die Gewährleistung einer hohen Produktsicherheit verfolgen wir selbstverständlich die Umsetzung von REACH und die daraus resultierenden Anforderungen intensiv. Insbesondere haben wir mit unseren Vorlieferanten Kontakt aufgenommen, von denen wir chemische Stoffe und Zubereitungen beziehen, die wir im Rahmen unseres Produktionsprozesses einsetzen. Vor diesem Hintergrund wurde uns bereits jetzt schon von vielen unserer Vorlieferanten signalisiert, dass eine Vorregistrierung bzw. spätere Registrierung der relevanten Stoffe durchgeführt wird. Parallel arbeiten wir mit dem Deutschen Verband der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) zu allen Fragen rund um REACH zusammen.

SVHC-Stoffe (Substances of very high concern)
Unsere Erzeugnisse enthalten im Sinne von REACH keine SVHC-Stoffe (aktuelle Kandidatenliste) über dem Grenzwert von 0,1 Masseprozent. SVHC können gewollt eingesetzt werden, zum Beispiel als Weichmacher, brandverzögernde Substanzen oder in anderen Funktionen als Additive. Sie können aber auch ungewollt in zahlreichen Verbraucherprodukten durch Verwendung von Recyclaten oder auf Grund der komplexen Herstellungsprozesse oder Einführung innerhalb der Lieferkette in die Erzeugnisse gelangen. SVHC steht für „substances of very high concern“ - besonders besorgniserregende Stoffe. SVHC schließen Stoffe mit folgenden Eigenschaften ein:
  • kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch (CMR) der Kategorie 1 oder 2 gemäß Richtlinie 67/548/EEC
  • persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) gemäß den Kriterien von Anhang XIII der REACH Verordnung und/ oder
  • Einzelfallentscheidungen für bestimmte Stoffe, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis identifiziert worden sind, die vergleichbar besorgniserregende Effekte auf Mensch und Umwelt auslösen könnten, wie die oben aufgeführten Kategorien von Stoffen (z. B. endokrine Disruptoren).
Die zuständigen REACH-Behörden der EU-Mitgliedsländer stimmen in regelmäßigen Abständen ab, welche der möglichen SVHC in die Kandidatenliste der ECHA zusätzlich aufgenommen werden. Mit der Aufnahme können diese Stoffe potentiell zulassungspflichtig werden.

Weitere Informationen zu REACH erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Kontakt

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Ravensburger Qualitäts- und Sicherheitsmanagement haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Uwe Stützle Qualitätsmanager Ravensburger
Uwe Stützle
Director Global Quality Management

E-Mail: qualitaetsmanager@ravensburger.de
id="trbo-below-fragment-2"
id="trbo-below-main-content"
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten