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Taschengeld für Kinder

Über Geld spricht man nicht ... eigentlich. Aber gerade der erste und richtige Umgang unserer Kinder mit Geld ist ein wichtiges Thema: Ab welchem Alter ist wie viel Taschengeld für Kinder eigentlich sinnvoll? Und wie kann ich meinem Kind einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beibringen? Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise und beantworten Fragen, wie Wieviel Taschengeld ist angemessen? oder Ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld bekommen? Finden Sie bei uns die aktuelle Taschengeldtabelle 2019 des Jugendamtes und erhalten Sie zudem einige Vorschläge wie Kinder mit Ravensburger Produkten den richtigen Umgang mit Geld lernen.
Kind zählt sein Taschengeld

Das erste Taschengeld für Kinder

Das erste Taschengeld ist eine spannende Sache. Bedeutet es doch, dass man sein eigenes Geld hat und sich ab sofort Dinge selber leisten kann. Was für ein großer Schritt in die Selbstständigkeit! Taschengeld ist wichtig, denn im Umgang mit dem ersten eigenen Geld lernen Kinder viel Verantwortungsbewusstsein: Wofür gebe ich mein Geld aus? Gebe ich alles auf einmal aus, oder spare ich lieber?

Experten wie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie raten, dass Eltern sich so wenig wie möglich in diese Entscheidungen einmischen und das Kind eigene Erfahrungen machen lassen sollten. Gerade "Fehlkäufe" sind wichtig, denn nur so erfährt das Kind, wie schmerzvoll es sein kann, wenn man sein ganzes Geld für eine nur vermeintliche Herzenssache ausgegeben hat.

Ab wann sollte ein Kind das erste Mal Taschengeld erhalten? In seiner Taschengeldtabelle 2019 empfiehlt das Jugendamt ein erstes Taschengeld ab dem Alter von 4 Jahren. Die empfohlene Höhe liegt bei 50 Cent pro Woche. Mit zunehmendem Alter des Kindes erhöht sich auch die Höhe des Taschengeldes.
Kind zählt sein Taschengeld

Wieviel Taschengeld ist angemessen?

Viele Eltern fragen sich: Wieviel Taschengeld ist angemessen? Die Taschengeldtabelle 2019 des Jugendamtes bietet hierfür eine Richtlinie und spricht Empfehlungen aus. Den wichtigsten Faktor stellt das Alter des Kindes dar. Demnach können bereits Kinder ab 4 Jahren regelmäßig Taschengeld bekommen. Sinnvoll ist es, mit 50 Cent pro Woche anzufangen und die Summe dann um 1,00–1,50 Euro pro Lebensjahr zu steigern. Ganz wichtig ist neben der altersgerechten Summe auch der Auszahlungsmodus: Bei Kindern zwischen 4 und 9 Jahren wird empfohlen, das Taschengeld wöchentlich zu geben, bei Jugendlichen bis 18 Jahren monatlich. Im Alter von 10 Jahren sollte ein Kind in der Lage sein, sich das Geld über einen Monat hinweg einzuteilen, so zumindest die Empfehlung des Jugendamtes. Am Ende bleibt die Entscheidung selbstverständlich den Eltern überlassen.

Die Taschengeldtabelle 2019

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Taschengeldtabelle des Jugendamtes lediglich Empfehlungen ausspricht, wieviel Taschengeld für Kinder sinnvoll ist. Die tatsächliche Höhe obliegt dem Empfinden der Eltern. Zudem sind auch die finanzielle Situation der Familie sowie die Anzahl der Kinder wichtige Faktoren hinsichtlich der Höhe des Taschengeldes. Die Empfehlungen der Taschengeldtabelle für ältere Kinder gelten auch nur so lange, bis diese ihr eigenes Geld verdienen und daher nicht mehr auf ein Taschengeld angewiesen sind.
4–5 Jahre50 Cent pro Woche
6–7 Jahre1,50–2 € pro Woche
8–9 Jahre2–3 € pro Woche
10–11 Jahre13–16 € pro Monat
12–13 Jahre18–22 € pro Monat
14–15 Jahre25–30 € pro Monat
16–17 Jahre35–45 € pro Monat
18 Jahre70 € pro Monat

Taschengeldtabelle dient lediglich zur Orientierung

Die Taschengeldtabelle ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Denn jede Familie ist anders und lebt in unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen. Was für den einen fast schon zu wenig erscheint, kann eine andere Familie in eine finanzielle Bredouille bringen. Gerade in Familien mit mehreren Kindern fällt das Taschengeld oft niedriger als empfohlen aus. In so einem Fall raten die Jugendämter, offen und ehrlich mit den Kindern über die finanzielle Lage zu sprechen.

Für Kinder ab 13 Jahren gibt es zum Beispiel Möglichkeiten, das Taschengeld eigenständig aufzubessern. Letztendlich ist nicht die Höhe des Taschengeldes entscheidend, sondern die Tatsache, dass Ihr Kind überhaupt Taschengeld bekommt. Über das erste eigene Geld zu verfügen, macht stolz und stärkt das Selbstwertgefühl.
Mädchen stapelt ihr Taschengeld

Kinder sollen den Umgang mit Geld lernen

Viel diskutiert ist auch die Frage, wofür Kinder ihr Taschengeld verwenden dürfen. Grundsätzlich raten Jugendämter, dass Kinder frei darüber entscheiden sollten, wofür sie ihr Taschengeld ausgeben. Egal ob Zeitschriften, Süßigkeiten oder Spielsachen – Eltern sollten sich nicht einmischen, damit die Kinder selbst ein Gefühl für Geld entwickeln. Wohl aber können Eltern ihren Kindern anbieten, beispielsweise ein Sparbuch zu eröffnen, auf welches das Kind einen Teil seines Taschengeldes einzahlen und auf einen Herzenswunsch sparen kann. Alltägliche und notwendige Dinge wie Nahrung, Kleidung, Schulbedarf, Fahrkarten etc. sollten Kinder aber nicht von ihrem Taschengeld zahlen müssen, und – ganz wichtig – das Taschengeld sollte niemals als erzieherisches Druckmittel eingesetzt werden, das zur Bestrafung eingezogen oder gar vorenthalten wird.

Wie Kinder spielerisch den Umgang mit Geld lernen

Bei "Rund ums Taschengeld" müssen Kinder ihr Geld gut einteilen, um zu gewinnen. Die Kinder entscheiden dabei im Laufe des Spiels selbstständig, ob und wofür sie ihr Geld ausgeben. Auch bei "tiptoi® Rechenspaß mit Taschengeld" dreht sich alles um das Einteilen und Ausgeben von Taschengeld. Zusätzlich müssen die Kinder verschiedene Rechenaufgaben lösen.

Der Taschengeldparagraph

Wenn Kinder erstmals selbst über ihr Taschengeld bestimmen dürfen, kann es dabei auch zu Fehlkäufen kommen. Kinder kaufen beispielsweise Produkte, mit denen die Eltern nicht einverstanden sind. Grundsätzlich rät das Jugendamt, solche Fehlkäufe zuzulassen. So würden die Kinder ein Gefühl für den Wert des Geldes entwickeln. Es stellt sich jedoch die Frage, wie mit Käufen umgegangen werden soll, deren Wert mehr als nur ein paar Euro beträgt. Und was dürfen Kinder von ihrem eigenen Taschengeld aus rechtlicher Sicht überhaupt kaufen und was nicht? Die Antwort auf diese Frage liefert § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Der so genannte Taschengeldparagraph definiert, wann ein von einem Kind getätigter Kauf rechtmäßig ist und wann nicht. So sind etwa Käufe von Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht rechtmäßig, und die Eltern dürfen den vom Kind erworbenen Gegenstand in das Geschäft zurückbringen. Ist ein Kind jedoch 7 Jahre oder älter und bezahlt den Gegenstand von seinem Taschengeld, ist die Rechtslage eine andere. In diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Taschengeld dem Kind zur freien Verfügung steht und daher keine Einwilligung der Eltern für den Kauf benötigt wird. Haben die Eltern den Kauf des Gegenstandes jedoch im Vorfeld ausdrücklich verboten, ist es unerheblich, ob das Kind sein Taschengeld dafür verwendet hat – der Kauf ist ungültig. Auch wenn bei einer entsprechenden Höhe des Kaufbetrags davon auszugehen ist, dass das Kind diesen nicht von seinem Taschengeld bezahlt hat, ist der Kauf ungültig. Es ist zu erkennen, dass der Taschengeldparagraph in dieser Hinsicht viel Interpretationsspielraum zulässt.
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